Freiwillige Feuerwehr Leonberg
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Vermutlich böswillige Alarmierung

Einsatzdaten:
  • Alarmzeit: 20:02 Uhr
  • Datum: 27.06.2023
  • Einsatzort: Leonberg, Römerstraße
  • Stichwort: Mittelbrand
Eingesetzte Fahrzeuge:
  • ELW Leonberg mehr
  • HLF-10 Gebersheim mehr

Einsatzbericht:
Die Feuerwehr Leonberg wurde zu einem gemeldeten Gebäudebrand in die Römerstraße alarmiert.

Der Notruf wurde über die Nora App an die integrierte Leitstelle in Böblingen übermittelt. Wie umgehend festgestellt wurde, existiert die angegebene Adresse nicht. Dennoch wurde die Römerstraße zur Sicherheit abgefahren.

Anmerkung:
In Deutschland ist ein Falschalarm, der einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (§ 145, § 145d StGB).

Strafgesetzbuch (StGB) § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist. (ah)