Eine kurze Definition des Begriffs "Vogelgrippe"
Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung der Vögel, hervorgerufen durch Influenzaviren. Der Begriff Vogelgrippe ist unscharf. Damit ist einerseits der in der veterinärmedizinischen Literatur und in der Tierseuchengesetzgebung verwendete Begriff Geflügelpest oder in der englischsprachigen Fachliteratur HPAI (high pathogen avian influenza = hochpathogene aviäre Influenza) gemeint. Daran sterben Vögel. Damit kann aber auch LPAI (low pathogen avian Influenza = niedrigpathogene aviäre Influenza) gemeint sein, ein grippaler Infekt von Vögeln. In jüngerer Zeit wird der Begriff "Vogelgrippe", allerdings meist im populärwissenschaftlichen Gebrauch, zunehmend nur für jene Unterform dieser Erkrankung verwendet, die durch den Virus-Subtyp Influenza A/H5N1 verursacht wird.
Wie alle anderen durch Influenzaviren verursachten Geflügelkrankheiten ist die Vogelgrippe eine anzeigepflichtige Tierseuche. In Einzelfällen sind die Viren in den vergangenen Jahren auch auf Säugetiere und auf Menschen übertragen worden, die Erkrankung ist also eine von Tieren auf den Menschen übertragbare Krankheit. Umgekehrt kann aber auch der Mensch wieder andere Tiere infizieren.
Informationen des Zentrums Katastrophenmedizin zur Vogelgrippe (auch: Geflügelpest, aviäre Influenza)
Schon seit Jahrhunderten ist die Vogelgrippe eine bekannte Vogelkrankheit. Sie kann sowohl bei Wildvögeln (u. a. Zugvögel wie Enten, Gänse) als auch bei Geflügel (Hühnern und Puten) vorkommen. Wegen ihres, vor allem in der Geflügelhaltung, äußerst ansteckenden, rasch tödlichen Verlaufs wird sie im Volksmund auch Geflügelpest, bzw. Vogelgrippe genannt. Bei den diese Krankheit verursachenden Influenza-A-Viren sind mehrere Subtypen bekannt. Aktuell grassiert der Virus-Subtyp H5N1, eine Variante, die auch für den Menschen gefährlich werden kann. Insgesamt sind jedoch nur wenige Subtypen auch für den Menschen gefährlich.
Übertragungsweg
Das größte Risiko einer Infektion besteht bei einem Direktkontakt mit erkranktem Geflügel. Der Erreger wird über infizierte Tiere, vor allem durch Kot und Sekrete, weiter verbreitet. Die übertragung kann direkt vom infizierten Vogel auf den Menschen oder indirekt, z. B. durch Produkte (Eier, Geflügelfleisch), über Gegenstände (Kleider, Schuhe) oder über eine andere Tierart erfolgen.
Was kann ich als Bürger tun, wenn ich tote Vögel entdecke?
In dieser Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass tote Vögel
gefunden werden. Die Todesursache ist meist Erschöpfung infolge
des langen, harten Winters oder die Folge anderer Erkrankungen.
Aus hygienischen Gründen, aber auch zur Vorsorge empfiehlt es
sich, verendete Vögel nicht mit bloßen Händen anzufassen und den
Kontakt mit Vogelkot unbedingt zu vermeiden. Auch ist es ratsam,
wilde Wasservögel zu meiden und sie auch nicht zu füttern. Denn das
Füttern der Vögel führt zu unnötigen Ansammlungen und fördert
damit eventuell eine schnelle Ausbreitung von Erregern.
Wenn es sich bei den verendeten Tieren um Wasservögel sowie
Greifvögel oder um Rabenvögel handelt, bergen Sie diese Tiere
bitte nicht selber, sondern melden Sie den Fund dem Amt
für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt
Böblingen, Tel. 0 70 31/ 6 63-1468, Fax 0 70 31/6 63-1737, E-Mail:
vetamt@lrabb.de.
Sie erhalten dort dann entsprechende Informationen, auch wird vom
Veterinäramt aus das Einsammeln der verendeten Tiere über die
Gemeinden beziehungsweise die Feuerwehr veranlasst. Diese
Tiere werden im Rahmen eines Monitoringprogramms auf die aviäre
Influenza untersucht.
Am Wochenende ? wenn das Veterinäramt nicht besetzt ist ? erfolgt
unter der Telefonnummer des Veterinäramtes eine Bandansage,
wonach tot aufgefundene Vögel der Integrierten Leitstelle in Böblingen
gemeldet werden sollen. Bitte vermeiden Sie den direkten Kontakt
zum Tierkörper und geben Sie immer den genauen Fundort und das
Funddatum an.
Andere Vogelarten, wie z.B. Tauben, Schwalben, Singvögel, sind für
das Geflügelpestvirus weniger empfänglich und spielen für die
Weiterverbreitung so gut wie keine Rolle. Da sie selbst im Falle einer
Erkrankung nur sehr wenig Virus ausscheiden, reicht diese geringe
Infektionsdosis in der Regel nicht, um selbst das hochempfängliche
Hausgeflügel anzustecken.
Aber auch hier gilt: verendete Tiere nicht mit bloßen Händen anfassen,
sondern Hygienemaßnahmen beachten. Hände durch Haushalts-
handschuhe schützen, Tierkörper können in Plastiktüten verpackt
und fest verschlossen mit dem Restmüll entsorgt werden. Danach
sicherheitshalber bitte Hände gründlich reinigen.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt
Böblingen ist von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag
von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr als Ansprechpartner
für die Bürger zur Vogelgrippe zu erreichen:
Tel. 0 70 31/6 63-1468,
Fax 0 70 31/6 63-1737,
E-Mail:vetamt@lrabb.de
Informationen gibt es auch im Internet, u.a. unter:
Verbraucherministerium Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg
Robert Koch Insitut
Quellen:
Zentrum Katastrophenmedizin - Medizinischer Bevölkerungsschutz
Zentrum Katastrophenmedizin - Vogelgrippe
Wikipedia